Deine Website.
Gefördert vom Staat.
Umgesetzt von uns.
Österreichische KMU bekommen über KMU.DIGITAL bis zu € 18.000 Förderung für Websites, Webshops und mehr. Wir kümmern uns um alles, von der Planung bis zur Umsetzung.
Wie funktioniert die Förderung?
Ganz einfach, in drei Schritten zu deiner geförderten Website. Wir begleiten dich vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung.
Beratung & Analyse
Wir starten mit einer geförderten Analyse deines Unternehmens. Gemeinsam finden wir heraus, wo du stehst und wie deine Website dich wirklich weiterbringen kann.
Antrag & Umsetzung
Nach der Beratung stellen wir gemeinsam den Antrag. Sobald die Zusage da ist, starten wir direkt mit der Umsetzung deiner Website oder deines Webshops.
Abrechnung & Auszahlung
Nach Projektabschluss reichst du die Unterlagen ein und bekommst die Förderung zurück auf dein Konto.
Förderungen im Überblick
Zwei Wege zur Förderung, klassisch oder GREEN. Beide lassen sich kombinieren, damit du das Maximum rausholst.
Beratung
Wir analysieren dein Unternehmen und entwickeln eine klare Strategie für deinen digitalen Auftritt.
Umsetzung
Wir setzen dein Projekt um, Website, Webshop oder Marketing, alles aus einer Hand.
Beratung & GREEN
AAnalyse und Strategie mit Fokus auf digitale und nachhaltige Entwicklung deines Unternehmens.
Umsetzung & GREEN
Digitalisierungsprojekte, die nicht nur dein Business voranbringen, sondern auch nachhaltiger machen.
Für wen ist das relevant?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Österreich, unabhängig von Branche oder Rechtsform.
- KMU gemäß EU-Definition Weniger als 250 Mitarbeiter, max. €50 Mio. Umsatz oder €43 Mio. Bilanzsumme
- Betriebsstätte in Österreich Sitz oder Betriebsstätte muss in Österreich liegen
- Gewerbliche Tätigkeit oder Freier Beruf Selbständige mit behördlicher GLN (Global Location Number) der WKÖ
- Kein laufendes Insolvenzverfahren Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Unternehmen zahlungsfähig sein
- Digitalisierungsprojekt geplant Neue Website, Webshop, SEO, Online-Marketing oder ähnliche Maßnahmen
- Land- & Forstwirtschaft Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur
- Rein digitale Geschäftsmodelle Software-/App-Unternehmen, Vermittlungsplattformen, Fintechs als Kerngeschäft
- Gemeinnützige Vereine Vereine mit Gemeinnützigkeit in einem Geschäftsbereich sind ausgeschlossen
- Gebietskörperschaften Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit mehr als 25% öffentlicher Beteiligung
- Großunternehmen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder über €50 Mio. Jahresumsatz
Kurz-Check:
Bin ich dabei?
Wenn du alle 4 Punkte mit Ja beantworten kannst, bist du förderfähig.
Nicht sicher ob du
berechtigt bist?
Alle Fragen
16 Fragen
KMU.DIGITAL ist ein staatliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMAW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Seit Mai 2024 läuft die aktuelle Runde KMU.DIGITAL 4.0, inklusive einer neuen GREEN-Schiene für ökologische Transformation. Gefördert werden österreichische Klein- und Mittelbetriebe bei Digitalisierungsprojekten von der ersten Beratung bis zur Umsetzung.
Grundsätzlich ja, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Gewerbliches Unternehmen oder Freier Beruf mit behördlicher Global Location Number (GLN)
- KMU-Status gemäß EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, max. €50 Mio. Umsatz oder €43 Mio. Bilanzsumme)
- Betriebsstätte oder Sitz in Österreich
- Kein laufendes Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung
Ausgeschlossen sind Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, rein digital operierende Unternehmen (z.B. Software-Startups, Plattformanbieter), gemeinnützige Vereine und Gebietskörperschaften.
Beide Schienen fördern Digitalisierungsprojekte. Der Unterschied liegt im Fokus. KMU.DIGITAL 4.0 fördert reine Digitalisierungsmaßnahmen wie Website, Webshop, SEO oder CRM-Systeme. KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN fördert zusätzlich Projekte, die einen Beitrag zur ökologischen Transformation leisten, also Digitalisierung mit Nachhaltigkeitsfokus. Das Besondere: Beide Schienen können gleichzeitig und für getrennte Projekte beantragt werden, was die maximale Fördersumme verdoppelt.
Grundsätzlich ja. Kumulierungen sind erlaubt, solange die Gesamtförderquote nicht über 100% der Projektkosten steigt. Darüber hinaus gilt die De-minimis-Grenze von rund €300.000 über drei Jahre für alle staatlichen Beihilfen zusammen. Alle bestehenden Förderungen müssen bei der Antragstellung offengelegt werden.
Bei optimaler Nutzung beider Schienen sind bis zu €14.800 Förderung möglich. Pro Schiene setzt sich das so zusammen:
- Beratungsförderung: max. €1.400 (Status-/Potenzialanalyse und Strategieberatung kombiniert)
- Umsetzungsförderung: max. €6.000 (30% von max. €30.000 Projektkosten)
Da beide Schienen (KMU.DIGITAL 4.0 und 4.0 & GREEN) separat beantragt werden können, ergibt sich ein theoretisches Maximum von 2 × €7.400 = €14.800.
Die Beratungsförderung umfasst zwei Tools:
- Status- oder Potenzialanalyse: 80% der Beratungskosten, max. €400 exkl. USt
- Strategieberatung: 50% der Beratungskosten, max. €1.000 exkl. USt
Pro Unternehmen (inkl. verbundener Einheiten) sind maximal €1.400 je Förderschiene möglich. Die Beratung muss zwingend durch zugelassene, zertifizierte Berater (CDC/CDTE) durchgeführt werden.
Gefördert werden aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie externe Leistungen, die direkt mit dem Digitalisierungsprojekt zusammenhängen:
- Erstellung einer neuen Website oder eines Webshops
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Spezialisierte Software und Cloud-Lizenzen (bis 12 Monate im Projektzeitraum)
- CRM- oder ERP-Systeme
- Programmiertätigkeiten externer Anbieter
Nicht gefördert werden Standard-IT-Ausstattung (Notebooks, PCs), reine Betriebskosten, Eigenleistungen, Berater-Spesen sowie Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind.
Grundsätzlich nein. Gefördert wird nur der Nettobetrag. Die Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Ausnahme: Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist und die USt nachweislich selbst endgültig tragen musst, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Rückforderbare Vorsteuer darf hingegen nicht geltend gemacht werden.
Das Verfahren läuft in zwei klar getrennten Phasen ab:
- Beratungsförderung: Antrag im AWS-Fördermanager stellen → Beratung mit zertifiziertem Berater durchführen → Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen → Beratungszuschuss wird ausgezahlt
- Umsetzungsförderung: Erst nach Auszahlung der Beratungsförderung möglich → Umsetzungsantrag mit Projektkostenplan stellen → Vertragsabschluss mit aws → Projekt umsetzen → Verwendungsnachweis einreichen → Umsetzungszuschuss (30%) wird ausgezahlt
Nein, das ist ein häufiger und folgenschwerer Fehler. Der Förderantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Kosten, die vor der Antragstellung anfallen, sind grundsätzlich nicht förderbar. Rechnungsdatum, Lieferung und Zahlung müssen allesamt nach Einbringung des Förderantrags liegen. Außerdem muss erst die Beratungsförderung vollständig abgeschlossen und ausbezahlt sein, bevor der Umsetzungsantrag gestellt werden kann.
Die Reservierungszusage für die Umsetzungsförderung erfolgt üblicherweise innerhalb von 14 Werktagen per E-Mail. Nach Annahme des Förderangebots (Frist: 1 Monat) beginnt die Projektlaufzeit. Das Fördergeld selbst wird nach Projektabschluss und Einreichung der Abrechnungsunterlagen üblicherweise innerhalb von 2–3 Wochen überwiesen.
Das Projekt muss innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen und vollständig bezahlt sein. Die Abrechnungsunterlagen müssen spätestens 2 Monate nach Projektabschluss bei der aws einliegen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung um maximal 2 Monate beantragt werden. Das Programm läuft insgesamt bis Ende 2026 (Beratung) bzw. Ende 2028 (Umsetzung). Bei Budgeterschöpfung kann es jedoch zu Unterbrechungen kommen.
Jedes Beratungs-Tool kann nur einmal pro Unternehmen (inkl. verbundener Unternehmen) in Anspruch genommen werden. Das Gesamtlimit für Beratungen beträgt €1.400 je Förderschiene. Umsetzungsförderungen sind auf jeweils ein Projekt pro Schiene und Unternehmen begrenzt. In jedem Fall gelten die EU-weiten De-minimis-Grenzen von rund €300.000 in drei Jahren für alle staatlichen Beihilfen zusammen.
Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess, von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung:
- Kostenlose Prüfung ob und wie viel Förderung für dein Projekt möglich ist
- Koordination mit dem zugelassenen KMU.DIGITAL-Berater für das Beratungsmodul
- Unterstützung bei der Antragstellung im AWS-Fördermanager
- Umsetzung des Digitalisierungsprojekts (Website, Webshop, SEO etc.)
- Vorbereitung der Abrechnungsunterlagen für die aws nach Projektabschluss
Du musst dich um nichts kümmern. Wir denken mit.
Das erste Gespräch zur Förderprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns gemeinsam an, ob und in welcher Höhe Förderung für dein Projekt möglich ist bevor du irgendeine Entscheidung triffst.
Ja, wenn es sich um eine grundlegende Neuentwicklung handelt, nicht nur um ein Content- oder Design-Update. Ein kompletter Relaunch mit neuer Technologie, Struktur oder Funktionalität (z.B. neuer Webshop, neues CMS, neue Nutzerführung) ist grundsätzlich förderbar, da es sich um eine aktivierungspflichtige Neuinvestition handelt. Reine Aktualisierungen des bestehenden Inhalts sind es nicht. Im Zweifel klären wir das gerne im kostenlosen Erstgespräch.